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Wann verjährt eine Schenkung?

von Redaktion

Durch die notarielle Beurkundung wurde die Schenkung seitens des Notars dem Finanzamt angezeigt. Insofern mussten Sie vorerst nicht weiter tätig werden. Eine Schenkungsteuererklärung ist erst nach Aufforderung seitens des Finanzamts abzugeben. Die sogenannte Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer beträgt vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Bei Schenkungen ist der Beginn der Festsetzungsfrist allerdings bis zum Ablauf des Kalenderjahrs gehemmt, in dem der Schenker gestorben ist oder in dem Jahr, in dem die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt hat. In Ihrem Fall hat das Finanzamt durch die Anzeige der Schenkung durch den Notar bereits Kenntnis von der Schenkung erhalten. Sollte in den nächsten Jahren keine Aufforderung seitens des Finanzamts kommen, so hat die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Jahres 2021 begonnen und endet dann mit Ablauf des Jahres 2025. In diesem Zeitraum können Sie noch vom Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden.

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