RECHT

Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer

von Redaktion

Auch wenn es im Büro noch so heiß ist: Hitzefrei bekommen Arbeitnehmer deshalb nicht. Allerdings müssen Arbeitgeber ab bestimmten Temperaturen für Abkühlung sorgen, so gut es geht, erklärt die Stiftung Warentest.

Ganz allgemein müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Gesundheit ihrer Beschäftigten in Büros, Werkstätten oder Geschäften geschützt wird. Konkret nennt die Arbeitsstättenverordnung eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. Das gilt ausdrücklich auch für Kantinen, Sanitär- und Pausenräume.

In Arbeitsräumen müssen ab einer Temperatur von 26 Grad Celsius Maßnahmen zur Temperaturregulierung ergriffen werden. Helfen alle Maßnahmen nichts und die Temperatur übersteigt 35 Grad, dann ist der Raum nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet. Das gilt aber nicht, wenn bestimmte klimatische Bedingungen nötig sind, etwa in Gärtnereien oder Stahlwerken.

Als sinnvolle Maßnahmen zum betrieblichen Hitzeschutz nennt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

. Herunterlassen von Jalousien

. Verlegung der Arbeitszeit in die kühleren Morgenstunden, sofern das möglich ist

. Bereitstellen kühler Getränke

. Lockerung von Bekleidungsregeln (Krawattenpflicht)

. Einsatz von Ventilatoren

. Bei sehr hohen Temperaturen könnte der Arbeitgeber regelmäßige Pausen in kühleren Räumen anbieten.

Da es kein Recht auf Hitzefrei gibt, sollten Arbeitnehmer mit dem Chef und/oder Betriebsrat überlegen, wie die Räume angenehmer werden könnten oder ob der Arbeitsort gewechselt werden kann. Ansonsten gilt:

. Viel (aber nicht eiskalt) trinken

. Auf schwere Kost verzichten

. Falls möglich luftige Kleidung tragen

. Elektrische Geräte (wie Drucker oder Kopierer) nach Möglichkeit ausschalten, denn sie geben Wärme ab.

Artikel 3 von 4