Die Finanzaufsicht Bafin sieht bei der Anlageberatung von Verbrauchern in Deutschland Verbesserungsbedarf. Vor allem bei den Pflichtinformationen hapere es noch erheblich, berichtete Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbraucherschutzbeauftragter bei der Bafin, mit Blick auf Ergebnisse von Testkäufen im Auftrag der Behörde. Recht gut laufe es hingegen bei der Abfrage der kundenspezifischen Nachhaltigkeitspräferenzen. „Perfekt ist das Ergebnis aber auch hier noch nicht“ sagte Bock.
Bei einem sogenannten Mystery-Shopping wurden 100 Testkäufe von Finanzprodukten in 16 Banken und Sparkassen in ganz Deutschland durchgeführt. Speziell geschulte Tester treten dabei als Verbraucher auf, um sich beraten zu lassen. Geprüft wurde, ob die Institute Kundinnen und Kunden bei der Beratung die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen geben. Anleger müssen vor der Entscheidung für ein Finanzprodukt eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet (Ex-Ante-Kosteninfo). Zudem müssen Institute schriftlich darlegen, weshalb die Empfehlung eines bestimmten Finanzproduktes zum Kunden passt (Geeignetheitserklärung).
Das Ergebnis der im dritten Quartal 2022 gestarteten Aktion: In 40 Prozent der Fälle erhielten die Tester keine Geeignetheitserklärung und in 67 Prozent keine entsprechende Kosteninfo. Weil es bei Wertpapierkäufen kein Widerrufsrecht gibt, erteilen die Tester in der Regel keinen Kaufauftrag. Das war auch beim Mystery-Shopping im Auftrag der Bafin der Fall. „Wir können also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre“, erläuterte Bock.