Ein Parkausweis muss von außen gut sichtbar im Auto ausliegen oder angebracht sein. Ein Ablegen auf der Mittelkonsole reicht nicht, entschied das Amtsgericht Schwerin in einem Urteil (Az.: 35 OWi 83/23), auf das der ADAC hinweist.
. Der Fall: In dem Fall ging es
Dieser Artikel (ID: 1887850) ist am 17.07.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).