Egal ob Gartenbau oder Baustelle: Liegt der Arbeitsplatz im Freien, sind Beschäftigte direkt der Sonne ausgesetzt. Eine festgelegte Grenze, ab welcher Temperatur nicht mehr gearbeitet werden darf, gibt es aber nicht. „Daher gibt es auch kein allgemeines Recht auf Hitzefrei – egal ob im Büro oder im
Dieser Artikel (ID: 1888490) ist am 18.07.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).