Egal ob Gartenbau oder Baustelle: Liegt der Arbeitsplatz im Freien, sind Beschäftigte direkt der Sonne ausgesetzt. Eine festgelegte Grenze, ab welcher Temperatur nicht mehr gearbeitet werden darf, gibt es aber nicht. „Daher gibt es auch kein allgemeines Recht auf Hitzefrei – egal ob im Büro oder im Freien“, so André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Was also können Beschäftigte, die unter freiem Himmel arbeiten, bei hohen Temperaturen tun?
Zunächst einmal sind ihre Arbeitgeber gefragt. „Sie sind aus Gründen des Arbeitsschutzes verpflichtet, bei Hitze Maßnahmen zu treffen“, so Niedostadek. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen sie etwa eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen und konkrete Schutzmaßnahmen festlegen, über die die Mitarbeiter informiert werden. „Dabei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht“, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.
Zu den Schutzmaßnahmen können etwa Schattenspender wie Sonnensegel oder Sonnenschirme gehören. Auch „Flexibilität bei den Arbeits- und Pausenzeiten, etwa dadurch, dass die Arbeit eher am Morgen oder am Abend erbracht wird, Verzicht auf Überstunden und auch mehrere Pausen sind denkbar“, so Niedostadek. Für letztere sollte es dann schattige Plätze geben. Außerdem können zu den Schutzmaßnahmen Sonnenschutzcremes, Sonnenbrillen, Schutzkleidung und Getränke gehören, die zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen Beschäftigte dann nicht selbst bezahlen. Bei gesundheitlichen Problemen können sich Arbeitnehmer krankmelden. dpa