Auch wenn es rund ums Mittelmeer bei Temperaturen über der 40-Grad-Marke gerade kaum auszuhalten ist: Das Recht, wegen großer Hitze eine gebuchte Reise gegen volle oder anteilige Rückzahlung zu stornieren oder abzubrechen, haben Urlauber nicht, erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Im Sinne einer M
Dieser Artikel (ID: 1890180) ist am 20.07.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).