Mehrere Monate Auszeit vom Job

von Redaktion

SERIE Letzter Teil – Wie sich Beschäftigte vor einem Sabbatical rechtlich absichern

Reisen, umschulen, neuorientieren: Viele Menschen wollen in ihrem Berufsleben eine Pause vom Job. Neudeutsch heißt das Sabbatical. Doch kann sich jeder eine solche Auszeit nehmen? Und wie stehen die Chancen, wieder zurück in die Arbeitswelt zu gelangen? Diese Fragen beantworten unsere Expertinnen im letzten Teil unserer Serie.

Kann die Lücke im Lebenslauf zum Problem werden?

„Zumindest aus der Sicht eines Großunternehmens wie der Deutschen Bank, sind die Einstellungschancen nicht geschmälert, weil die Person eine Auszeit eingelegt hat“, so Sarah von Wehrs, Kommunikationschefin der Deutschen Bank. Arbeitgeber sehen sich zunehmend in der Position, den Arbeitsplatz attraktiv zu gestalten, um Arbeitnehmer an sich zu binden, so die Gewerkschaft Verdi. Außerdem sind auch für ein Unternehmen die Arbeitskräfte interessant, die zufrieden und ausbalanciert sind. Einen möglichst geradlinigen Lebenslauf zu haben ist nicht mehr so ausschlaggebend wie es früher einmal war. Für Arbeitgeber kann es von Vorteil sein, wenn der Bewerber seine freie Zeit genutzt hat, um sich zu erholen und sich neu zu orientieren.

Besteht ein Anspruch auf die Auszeit?

Einen Anspruch auf eine solche Auszeit haben nur Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, so Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Hier ist das Sabbatical als Sonderurlaub gesetzlich geregelt. Im normalen Angestelltenverhältnis braucht es also eine Genehmigung des Arbeitgebers. Viele Unternehmen werben inzwischen auch damit, eine solche Auszeit zu fördern. Beispielsweise Siemens, Volkswagen, BMW oder die Deutsche Bank garantieren sogar einen Anspruch auf ein Sabbatical.

Wozu dürfen Arbeitnehmer das Sabbatical nutzen?

Soweit der Arbeitsvertrag wirksam besteht, muss, wie sonst auch, eine Erlaubnis vom Arbeitgeber eingeholt werden, um während des Sabbaticals arbeiten zu dürfen. Das gilt auch für die Arbeit bei gemeinnützigen Organisationen.

Gibt es ein Recht auf Rückkehr?

Um rechtlich abgesichert zu sein, muss die Unterbrechung der Tätigkeit in Form der Auszeit vertraglich abgesichert werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) empfiehlt, bei einem Sabbatical-Vertrag auf folgendes zu achten: Zuerst sollte die Dauer des Sabbaticals vertraglich festgehalten werden. Außerdem sollte geregelt werden, was im Falle einer Erkrankung während des Sabbaticals gilt. Vereinbarungen über Zahlungsmodalitäten und die Versicherung sollten auch Vertragsbestandteil sein. Hilfreich ist, wenn ein Rückkehranspruch in die alte Position vereinbart ist, auch sollte der Aufgabenbereich vermerkt sein, beziehungsweise ein Kündigungsschutz klar festgeschrieben werden. PERNILLA RAUH

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