Giro- oder Kreditkarte samt PIN-Nummer im Geldbeutel mitführen? Keine gute Idee. Wird das Portemonnaie gestohlen und Geld vom Konto abgebucht, hat man keinen Erstattungsanspruch gegen die Bank. Anders sieht es aus, wenn die PIN dabei gut verschlüsselt ist. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgericht
Dieser Artikel (ID: 1891200) ist am 22.07.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 40), Wasserburger Zeitung (Seite 40), Mangfall-Bote (Seite 40), Chiemgau-Zeitung (Seite 40), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 40), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 40), Neumarkter Anzeiger (Seite 40).