Verschlüsselte PIN bringt Erstattung

Giro- oder Kreditkarte samt PIN-Nummer im Geldbeutel mitführen? Keine gute Idee. Wird das Portemonnaie gestohlen und Geld vom Konto abgebucht, hat man keinen Erstattungsanspruch gegen die Bank. Anders sieht es aus, wenn die PIN dabei gut verschlüsselt ist. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgericht

Samstag, 20. September 2025

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