Sie schreiben, dass sich die Hecke an der Grundstücksgrenze befindet. Daher gehe ich davon aus, dass sich die Hecke auf Ihrem Grundstück befindet. In diesem Fall sind Sie auch verpflichtet, den Rückschnitt der Hecke vorzunehmen. Eine etwaige Vereinbarung mit dem Voreigentümer des Nachbargrundstücks hat für den neuen Eigentümer keine Wirkung, sofern dies nicht im Grundbuch eingetragen ist. Beachten Sie aber, dass Sie das Grundstück des Nachbarn trotzdem nicht ohne seine Erlaubnis betreten dürfen. Sie müssen die Hecke daher von Ihrer Seite aus schneiden, oder den Nachbarn vorher um Erlaubnis bitten. Befindet sich die Hecke dagegen auf der Grundstücksgrenze, handelt es sich um eine gemeinsame Grenzanlage, sodass Sie beide für den Rückschnitt verantwortlich wären. Dafür müssen aber die Stämme, an dem Ort, wo sie aus dem Boden kommen, von der Grundstücksgrenze geschnitten werden.