Grundsätzlich ist die Voraussetzung für eine Mietkürzung, dass ein Mangel vorliegt, der die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. „Ich bekomme nicht mehr die Leistung, die im Mietvertrag vereinbart ist und für die ich Miete bezahle“, sagt Anja Franz, Juristin beim Mieterverein München. Mieter dürfen das Problem aber nicht selbst verursacht haben.
Wichtig ist, dass Mieter ihrem Vermieter den Fehler möglichst schriftlich melden und dessen Beseitigung fordern. „Die Miete darf aber so lange gemindert werden, wie der Mangel besteht“, sagt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus und Grund.
Mieterverbände raten aber dazu, die Miete weiterhin in voller Höhe zu bezahlen – mit dem Hinweis, dass das unter Vorbehalt geschieht. Das zu viel gezahlte Geld kann nach der Fehlerbehebung zurückgefordert werden. Der Hintergrund: Mindert jemand zu viel oder zu Unrecht die Miete, droht die Wohnungskündigung wegen Zahlungsrückständen.
Heizung
Mitten im Winter bleibt die Wohnung kalt, weil die Heizung ganz oder teilweise ausfällt. Das rechtfertigt eine Mietminderung, denn in der Regel ist eine funktionstüchtige Heizung Vermietersache. Eine unwirtschaftliche, ineffiziente und damit Kosten treibende Heizungsanlage kann genauso eine Kürzung begründen wie nachts klopfende Heizkörper und Warmwassertemperaturen unter 40 Grad.
Lärmbelästigung
Ob ein Mangel vorliegt, hängt mit davon ab, ob die Quelle innerhalb oder außerhalb des Hauses liegt. „Baustellenlärm muss in der Regel hingenommen werden“, sagt Anja Franz. Wird dagegen im Haus gearbeitet, kann die Situation anders aussehen. Bei lärmintensiven Straßen, Kneipen, Schulen, Sportanlagen und Betrieben kommt es darauf an, ob Mieter bereits bei Einzug davon wussten.
Schimmel
Schimmel ist laut Deutschem Mieterbund (DMB) immer ein zur Minderung berechtigender Mangel. Auslöser für Schimmel ist Feuchtigkeit. Über die Ursache wird häufig gestritten. Ist der Mieter schuld, weil er falsch gelüftet hat, oder liegt der Fehler in der Bausubstanz begründet? Im Zweifelsfall sieht der DMB Vermieter und Mieter in der Beweispflicht.
Gerüste
Der Vermieter lässt die Fassade streichen und dafür ein Gerüst errichten. Das versperrt nicht nur die Aussicht, sondern nimmt auch Licht weg. An geöffnete Fenster ist wegen des Baustaubs nicht zu denken. Auch diese Einschränkungen der Wohnungsnutzung rechtfertigten eine gekürzte Miete, meint Anja Franz.
So viel Abzug ist drin
Die Bandbreite der Minderungsquoten richtet sich nach dem Einzelfall. Der DMB hat aus Urteilen grobe Anhaltspunkte herausgefiltert. Demnach können zum Beispiel 100 Prozent weniger Miete drin sein, falls Schimmelbefall die Gesundheit erheblich beeinträchtigt. Heizungsausfall kann um die 70 Prozent Reduzierung bedeuten. Für ein Gerüst an der Fassade billigte ein Gericht zehn Prozent Abzug zu. dpa