VERBRAUCHER

BEV: Kundenrechte gestärkt

von Redaktion

Stellvertretend für Tausende Kunden des Energieversorgers BEV haben Verbraucherschützer im Streit um den Umgang mit Neukundenboni einen Erfolg am BGH erzielt. Der neunte Zivilsenat wies eine Revision des Insolvenzverwalters gegen ein Urteil des OLG München zurück. Dieses hatte vor drei Jahren entschieden, dass Neukundenboni auch dann ausgezahlt werden müssen, wenn die vorgesehene Vertragsdauer von mindestens einem Jahr durch die Insolvenz nicht erreicht wurde.  dpa

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