Schlüsselverlust ist nicht immer versichert
Wer auf seinen Wohnungsschlüssel nicht gut genug achtgibt, ist im Falle eines Einbruchs seinen Versicherungsschutz los. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klargestellt. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann gegen seinen Versicherer geklagt