Arzneien und Fachkräfte: Das ändert sich im August

von Redaktion

Mit dem Spätsommermonat August beginnen nicht nur die Ferien, es treten auch einige neue Gesetze in Kraft. Hier die wichtigsten Neuregelungen auf einen Blick.

Arzneimittel

Der August bringt ein Gesetz mit einem selbst für Gesetze extrem sperrigen Namen, das die Engpässe bei Arzneimitteln beheben soll: das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz. Es beinhaltet unter anderem, dass Hersteller für Medikamente mit Rabattverträgen der Krankenkassen einen Vorrat anlegen müssen. Ärzte und Apotheker hatten in den vergangenen Monaten immer wieder über Engpässe etwa bei Antibiotika geklagt. Für Kinderarzneimittel wie Fiebersäfte werden die Preisregeln gelockert, sodass sich für Hersteller die Produktion und Lieferung nach Deutschland mehr lohnt. Zudem sollen Apotheker künftig einfacher auf alternative Medikamente zurückgreifen können, wenn verschriebene Arzneien nicht verfügbar sind.

Steuererklärung 2021

Normalerweise müssen Steuererklärungen, die mithilfe eines Steuerberater oder eines Lohnsteuervereins erstellt wurden, bis Ende Februartag des übernächsten Jahres abgegeben werden. Wegen der Pandemie gab es für 2021 Aufschub, doch die Frist endet im August. Unternehmen müssen in der Steuer auch Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen ausweisen. Tun sie das nicht, müssen sie diese zurückzahlen.

Fachkräfte

Erste Vereinfachungen zur Fachkräfteeinwanderung treten in Kraft. Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann nun ohne Anerkennung des Abschlusses als Fachkraft nach Deutschland kommen. Das verkürzt die Verfahren. Auch die Verdienstgrenze für die Blaue Karte wird abgesenkt. Neu eingeführt wird eine Chancenkarte samt Punktesystem.

Rauchen

Aromen mit Geschmacksrichtungen wie Vanille oder Schokolade sind nun auch in Tabakerhitzern verboten. Bislang galt das Verbot nur für Zigaretten und Drehtabak. Zudem müssen Hersteller nun auch Warnhinweise auf den Verpackungen haben.

Geldstrafen

Wenn jemand eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss er dafür ins Gefängnis. Nun wird die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Betroffene müssen zudem auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie alternativ zur Haft soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten können.

Sportvereinschecks

Um dem coronabedingten Mitgliederschwund entgegenzuwirken, zahlt der Deutsche Olympische Sportbund Neumitgliedern von Sportvereinen derzeit 40 Euro ihres Beitrags als Starthilfe. Diese Schecks stellt er aber nur noch bis Ende August aus.

Leuchtstoffröhren

Leuchtstoffröhren der Typen T5 und T8 werden ab 25. August aufgrund einer EU-Verordnung zur Energieeffizienz aus dem Verkehr gezogen.

Hybridautos

Ab September erhalten nur noch Privatpersonen einen staatlichen Umweltbonus für Plug-in-Hybride. Er liegt bei 1500 bis 4500 Euro. Für Unternehmen läuft die Förderung hingegen Ende August aus.  höß

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