Für Arbeitnehmer lohnt es sich in vielen Fällen, freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Denn eine Steuerrückerstattung beträgt im Durchschnitt rund 1000 Euro. LohnsteuerhilfeVereine erledigen den Job gegen moderate Beiträge.
Steuererklärung
Eine Einkommensteuererklärung abzugeben, ist für die einen Pflicht, für die anderen Kür: Arbeitnehmer, die zusätzliche Einnahmen haben, etwa aus einer Vermietung, oder die steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Krankengeld erhalten haben, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Alle anderen Arbeitnehmer können es freiwillig tun, „gerade in diesen Fällen ist mit einer Steuererstattung zu rechnen“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Unter dem Dach des Verbands sind rund 300 Vereine organisiert. Potenzial: Sobald man im vergangenen Jahr Ausgaben hatte, die man von der Steuer absetzen kann, lohnt sich eine Einkommensteuererklärung. Es reicht schon eine Spende, die man getätigt hat, oder die entrichtete Kirchensteuer, hohe Fahrtkosten wie auch viele Tage Arbeit im Homeoffice. „Auch, wenn man ein volljähriges Kind, das noch zu Hause wohnt und in keiner Ausbildung ist, finanziell unterstützt, kann man den Unterhaltshöchstbetrag bis zu 10 347 Euro für das Jahr 2022 absetzen, im Jahr 2023 sogar 10 908 Euro“, sagt Nöll. Ebenso lassen sich Teile der Nebenkostenabrechnung bei Mietverträgen steuerlich geltend machen. Man hat vier Jahre Zeit, die Steuererklärung noch rückwirkend einzureichen – in diesem Jahr kann man noch das Jahr 2019 abrechnen.
Lohnsteuer-Vereine
Egal ob Pflicht oder Kür – vielen ist es eine Qual, sich mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen. Hier kommen die Lohnsteuerhilfe-Vereine ins Spiel. Sie erstellen die Steuererklärung und erledigen die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt, bis hin zu einem eventuellen Klageverfahren vor dem Finanzgericht. „Der Begriff Steuerhilfe-Vereine wäre passender, denn die Vereine leisten Steuerhilfe und beraten zu allen Fragen rund um die Einkommensteuer“, so Nöll. Wer kann sich beraten lassen? Die Vereine dürfen nur bestimmte Personengruppen beraten: Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Studenten, Azubis – immer dann, wenn Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Renten stammen. Bei Einnahmen, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalvermögen, dürfen diese nicht mehr als 18 000 Euro im Jahr betragen – bei zusammenveranlagten Ehepaaren nicht mehr als 36 000 Euro. Alle, auf die das nicht zutrifft, müssen einen Steuerberater aufsuchen. Dazu gehören in erster Linie Selbstständige und Freiberufler.
Kosten
Der Clou an den Lohnsteuerhilfe-Vereinen ist, dass die Kosten für die Steuerabwicklung moderat sind. Wer die Hilfe nutzen möchte, muss Mitglied werden. Der Beitrag richtet sich nach Einkommen. Beim größten Verein, der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V., fallen zum Beispiel bei Einnahmen zwischen 20 001 und 30 000 Euro pro Jahr ein Jahresbeitrag von 126 Euro an. Bei Einnahmen zwischen 40 001 bis 50 000 Euro sind es 177 Euro im Jahr. „Es gilt das All-Inclusive-Prinzip“, erklärt Nöll: „Mit dem Beitrag sind sämtliche Leistungen abgedeckt“.
Frist
Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, profitiert als Vereinsmitglied von einer Fristverlängerung bei der Abgabe der Steuererklärung. Aufgrund der Corona-Pandemie gelten für die Jahre 2022 und 2023 besondere Regelungen. Für das Jahr 2022 muss die Steuererklärung bis zum 2. Oktober 2023 vorliegen, Vereinsmitglieder haben Zeit bis Ende Juli 2024. Für das Jahr 2023 gilt die Frist bis zum 31. August 2024, als Mitglied bis zum 2. Juni 2025.
Mehr Informationen
Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 50 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 24.08.2023. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Lohnsteuerhilfevereine“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken uns eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de