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Versorgungsausgleich nach der Scheidung

von Redaktion

Die Regelungen über den Versorgungsausgleich wurden mit Wirkung ab 1. September 2009 geändert. Verfahren, die vor dem 1. September 2009 beendet waren, wurden nach dem bis dahin geltenden Recht entschieden. Im vorliegenden Fall wurde der Versorgungsausgleich im Jahre 2006 nach dem „alten“ Recht durchgeführt. Nach dem bis 31. August 2009 geltenden Recht existierte ein sogenanntes Rentnerprivileg. Wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte bereits zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung eine Altersrente bezog, trat eine Kürzung der Altersrente aufgrund des Versorgungsausgleichs erst ein, wenn sich der Versorgungsausgleich beim berechtigten Ehegatten auswirkte. Dieses Privileg wurde mit der Gesetzesänderung zum 1. September 2009 abgeschafft.

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