E-Rezept wird für Praxen zur Pflicht

von Redaktion

VON ANDREA HENTSCHEL

Für Ärztinnen und Ärzte soll es vom 1. Januar 2024 an zur Pflicht werden, Verschreibungen elektronisch auszustellen. Unter anderem wegen technischer Probleme hatte sich ein Start in größerem Stil verzögert. Ein neuer, einfacherer Einlöseweg für E-Rezepte soll nun den Durchbruch bringen. Hier Fragen und Antworten zum Thema.

Wie können Patienten ein E-Rezept einlösen?

Nachdem ein Arzt das Rezept digital erstellt und in der Praxis in einer zentralen Datenbank gespeichert hat, können Patienten ihr E-Rezept in einer Apotheke einlösen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: die E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte oder ein Papierausdruck.

Wie funktioniert das genau?

In der App und auf dem Ausdruck gibt es QR-Codes zum Scannen, wobei jedes Medikament einen eigenen Code hat. Die Anwendung kann im App Store, bei Google Play und in der App Gallery heruntergeladen werden. Versicherte benötigen für die Anmeldung eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN von der jeweiligen Krankenkasse. Zu erkennen ist solch eine Gesundheitskarte an der sechsstelligen Nummer oben rechts unter den Deutschlandfarben oder an einem Wellen-Symbol. Seit Ende 2019 müssen alle Kassen Gesundheitskarten mit einer solchen kontaktlosen Schnittstelle ausgeben.

Der digitale Rezeptcode wird dann direkt in der Apotheke vorgezeigt. Das Rezept kann auch digital an eine Apotheke gesendet und die Arznei später abgeholt werden. Künftig soll es auch möglich sein, E-Rezepte ohne Anmeldung über die E-Rezept-App einzulösen.

Mit der Gesundheitskarte wird das E-Rezept eingelöst, indem die Karte einfach in der Apotheke in ein Kartenterminal gesteckt wird. Eine PIN ist dafür nicht nötig. Das Rezept wird auch nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert.

Der Papierausdruck wird ähnlich wie der bisherige rosa Rezeptzettel vorgezeigt.

Können digitale Rezepte auch in Online-Apotheken eingelöst werden?

Ja, das gilt für sämtliche Apotheken.

Stellen alle Ärzte E-Rezepte aus?

Nein. Zwar sind fast alle Praxen technisch entsprechend ausgestattet, die verpflichtende Nutzung soll aber erst Anfang nächsten Jahres kommen. Bislang wurde die Ausstellung des E-Rezepts in Pilotregionen ausprobiert.

Für welche Arzneimittel können digitale Rezepte ausgestellt werden?

Derzeit betrifft das nur Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.

Welche Vorteile hat das E-Rezept für Patienten?

Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf mehr Komfort für die Patienten durch den Verzicht auf Papierrezepte. So können elektronische Rezepte auch in einer Videosprechstunde ausgestellt werden. Auch für Folgerezepte müssen Betroffene nicht mehr zwingend in die Praxis kommen. Das vierteljährliche Vorzeigen der Gesundheitskarte entfällt damit allerdings nicht. Zudem kann eine andere Person E-Rezepte für einen Patienten einlösen, dafür braucht sie die Gesundheitskarte oder den Ausdruck. Via App kann die Apotheke informieren, wenn das Medikament gerade nicht vorrätig ist.

Ist das E-Rezept sicher?

Nach Angaben der zuständigen Gesellschaft für Telematik (Gematik) sind die Daten nur für den Versicherten, das ärztliche Fachpersonal und die entsprechende Apotheke einsehbar. Die E-Rezepte werden demnach von der Arztpraxis verschlüsselt an einen zentralen Dienst übertragen, dort verschlüsselt gespeichert und verarbeitet und wieder verschlüsselt von der Apotheke abgerufen. Anhand der elektronischen Signatur kann die Apotheke feststellen, ob das E-Rezept womöglich gefälscht wurde. Damit sind E-Rezepte der Gematik zufolge vor unbefugtem Zugriff geschützt.

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