Und 2025 kommt die elektronische Patientenakte

von Redaktion

Bis Anfang 2025 sollen zusätzlich zum E-Rezept dann auch E-Patientenakten (ePA) für alle kommen – außer man lehnt ab. Es handelt sich um einen persönlichen Datenspeicher etwa für Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. Schon jetzt kann man sie nutzen, das tut aber nur ein kleiner Teil der Versicherten.

Wie richtet man die ePA ein?

. Schritt 1 – App downloaden

Um die ePA zu nutzen, braucht es die dafür vorgesehene App der jeweiligen Krankenkasse. Wer nicht weiß, wie diese App heißt, findet den Namen in einer Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin.

. Schritt 2 – ePA beantragen

Um die ePA nutzen zu können, muss man sich bei seiner Krankenkasse für die Nutzung registrieren. Das Vorgehen kann sich von Kasse zu Kasse leicht unterscheiden.

. Schritt 3: Registrierung in der App

Nun ist es möglich, sich in der App zu registrieren. Da in der ePA sensible Gesundheitsdaten verwahrt werden, muss der Login besonders sicher ablaufen. Laut Gematik gibt es zwei Wege: Hat man eine neue, NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN, kann man sie für die Anmeldung in der App nutzen.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung. Der erste Faktor ist die Gerätebindung, die App läuft also nur auf einem Gerät. Darüber hinaus sorgt ein zweiter Faktor für Sicherheit, zum Beispiel ein biometrischer Schlüssel wie FaceID auf Apple-Geräten.

. Schritt 4: ePA befüllen lassen

Wer nun in die Arztpraxis geht, kann darum bitten, dass aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Laborwerte oder auch ältere Dokumente in der ePA abgelegt werden. Auch Mutterpass, Impfausweis und Zahnbonusheft können dort in digitaler Form gespeichert werden.

Die ePA lässt sich aber auch von Patienten selbst befüllen. Arztbriefe kann man einscannen und hochladen. Und: Man kann entscheiden, ob man bestimmten Arztpraxen, Krankenhäusern oder auch Apotheken Zugriff auf bestimmte Dokumente gewähren möchte. Dabei lässt sich auch einstellen, dass die Berechtigung nach einer gewissen Zeit abläuft.

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