Ab dem 1. September soll die digitale Neuzulassung von Fahrzeugen eingeführt werden, die eine unmittelbare Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt. Bereits seit Oktober 2019 können Standardzulassungsvorgänge per Internet abgewickelt werden. Allerdings: Bevor jemand auch losfahren darf, muss er bislang n
Dieser Artikel (ID: 1904086) ist am 12.08.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35).