Hilfen bei Sanierung und Kauf

von Redaktion

VON CLAUDIA LINDENBERG UND CHRISTOPH JÄNSCH

Gestiegene Hauspreise, Baukosten und Zinsen machen es Bauherren, Käufern und Sanierern immer schwerer, ihr Vorhaben zu finanzieren. Abhilfe sollen diverse Förderprogramme schaffen. Doch es ist schwierig, den Überblick im Förderdschungel zu behalten. Die bundesweiten Programme sowie Informationen zu regionalen Fördertöpfen im Überblick.

Förderkredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet diverse Förderdarlehen an, die sich teils auch kombinieren lassen. Die Zinskonditionen sind umso vorteilhafter, je höher der energetische Standard der Immobilie ist. Folgende Programme gibt es:

. Wohngebäude (Kredit 261) Soll die Immobilie mindestens auf den KfW-Effizienzhaus-Standard 85 saniert werden, kommt das KfW-Programm 261 „Wohngebäude Kredit“ infrage (Effektivzins ab 0,15 Prozent). Die maximale Kreditsumme beträgt 120 000 Euro, je nach Effizienzhaus-Standard spendiert die KfW fünf bis 20 Prozent Tilgungszuschuss. Noch günstiger sind die Bedingungen bei Erreichen der „Erneuerbare Energien-Klasse“: Dann gibt es bis zu 150 000 Euro und weitere fünf Prozent Tilgungszuschuss.

. Wohneigentumsprogramm (Kredit 124/134) Für Kauf und Neubau zur Selbstnutzung kommt das KfW Wohneigentumsprogramm 124 infrage, für den Kauf von Genossenschaftsanteilen die Variante 134. Die Kreditsumme beträgt maximal 100 000 Euro (Effektivzins ab 3,85 Prozent).

. Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270) Dieser Kredit kommt für die Finanzierung von Anlagen zum Erzeugen von Strom und Wärme sowie für dazugehörige Speicher infrage, die Konditionen richten sich nach der Bonität (Effektivzins ab 4,75 Prozent).

. Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) Um Haus oder Wohnung fit fürs Alter zu machen, vergibt die KfW bis zu 50 000 Euro. Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz sind förderfähig (Effektivzins ab 2,88 Prozent). Seit Kurzem bietet die KfW auch wieder die Zuschussvariante 455-B mit bis zu 12,5 Prozent beziehungsweise maximal 6250 Euro Förderung an.

. Klimafreundlicher Neubau (Kredit 297, 298) Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ kommt bei Neubau und Erstkauf infrage, sofern mindestens der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht und im Lebenszyklus der Immobilie so wenig CO2 ausgestoßen wird, dass die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Bauen Plus“ erreicht werden sowie weder mit Gas, Öl noch Biomasse geheizt wird. Bis zu 150 000 Euro Kredit sind möglich (Effektivzins ab 0,63 Prozent). . Wohneigentum für Familien (Kredit 300) Anspruch auf das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ haben Alleinerziehende und Familien mit Kindern unter 18 Jahren sowie mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 60 000 Euro bei einem Kind. Pro weiterem Kind steigt die Einkommensgrenze um je 10 000 Euro – zudem werden nur Erstkäufer gefördert, sofern die Immobilie die Anforderungen des Förderprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllt. Die maximale Darlehenssumme liegt zwischen 140 000 und 240 000 Euro (ab 0,01 Prozent Effektivzins).

Regionale Hilfen

Neben KfW-Krediten kommen mitunter weitere Darlehen oder Zuschüsse – etwa von regionalen Förderbanken – infrage. Eine erste Übersicht bietet die Internetseite www.foerderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. In Bayern gibt es beispielsweise das „bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum“, das für Familien mit geringem Einkommen gedacht ist. Anlaufstelle sind hierfür die Landratsämter oder kreisfreien Städte.

BAFA-Zuschüsse

Neben Förderdarlehen winken unter anderem auch Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das wichtigste Förderinstrument ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“. Werden die technischen Anforderungen erfüllt, gibt es für Maßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur Heizungsoptimierung zehn bis 40 Prozent Zuschuss.

Weitere Zuschüsse gibt es für die Energieberatung sowie die Fachplanung und Baubegleitung.

Wichtig: Anträge auf Bundeszuschüsse müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden, bevor die Baumaßnahmen beginnen. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums soll die aktuell geltende Förderrichtlinie im Zuge der bevorstehenden Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes ebenfalls überarbeitet werden.

Steuerbonus

Der Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten kann eine Alternative sein, wenn sich kein Energieberater findet und ein BAFA-Zuschuss damit nicht möglich ist. Er wird für die Dämmung von Dach, Fassade, Geschossdecken und den Fenstertausch sowie die Optimierung der Heizungsanlage gewährt. Im ersten und zweiten Jahr verringert sich dabei die Steuerschuld um jeweils sieben Prozent der Kosten, im dritten Jahr um sechs Prozent.

Bausparvertrag

Wer einen zuteilungsreifen Bausparvertrag hat, also den Vertrag bereits über einen bestimmten Zeitraum bespart und so den notwendigen Mindestbetrag erreicht hat, kann auch diesen für Sanierungen oder Heizungstausch nutzen. Reicht schon das angesparte Bausparguthaben dafür aus, können sich Betroffene dieses ausbezahlen lassen, ohne das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Andernfalls kann man zusätzlich das Bauspardarlehen wie geplant nutzen.

Mehr Informationen

Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 31. August. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Hauskauf und Sanierung“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.

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