Kein Anspruch auf Parkverbot

Grundsätzlich müssen Anlieger ihr Grundstück erreichen können. Dazu kann aber gehören, dass man dabei wegen zuweilen gegenüberliegend parkender Autos auch etwas rangieren muss. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, auf das der ADAC hinweist (Az.: 14 K 1133/22).

Es ging um eine

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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