Testierfähig trotz Parkinson

von Redaktion

Zitternde Hände und Bewegungsstörungen sind im Verlauf einer Parkinson-Erkrankung häufige Begleiterscheinungen. Dadurch kann nicht zuletzt das Schriftbild beeinträchtigt werden. Dass man deswegen aber nicht gleich testierunfähig wird, zeigt eine Entscheidung des Kammergerichts (Az.: 6 W 48/22), auf das der Deutsche Anwaltverein verweist. In dem Fall hatte ein kinderloser Mann mit einer Parkinson-Erkrankung in seinem eigenhändig verfassten Testament einen Nachbarn als Alleinerben eingesetzt. Die Nichte des Mannes focht nach dessen Tod das Testament an. Das Gericht erteilte ihr eine Abfuhr. Solange eine Person noch schreiben könne, könne sie auch selbstständig ein gültiges Testament verfassen. Kann das Gericht anhand von Schriftproben eine hinreichende Ähnlichkeit erkennen, bedarf es zum Nachweis noch nicht einmal eines Schriftsachverständigen.

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