Wer vom Festnetz aus ein Handy anruft, muss häufig tief in die Tasche greifen. Gespräche vom Festnetz zum Handy innerhalb Deutschlands können bis zu 22 Cent die Minute kosten. Das ergibt eine Marktanalyse des Vergleichsportals Verivox. Mit dem Festnetztelefon ein Handy in Deutschland anzurufen sei in etwa so teuer wie ein Handygespräch nach Spanien oder Italien. Kurios: Wer ins Ausland telefonieren möchte, sollte das wiederum in aller Regel per Festnetz tun. Denn die Kosten für ein solches Gespräch belaufen sich laut Verivox meist nur auf ein Zehntel des Handy-Preises.
Erkrankt ein Arbeitnehmer langfristig und nimmt deshalb seinen Urlaub nicht, kann der Anspruch verfallen. Und zwar spätestens 15 Monate nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahres, so Samia Wenzl, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, in der Zeitschrift „AK-Konkret“ (04/2023). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Urlaubsanspruch und die entsprechenden Verfallsfristen für das jeweilige Jahr hingewiesen hat. Die Juristin bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die in den vergangenen Jahren weiter präzisiert wurde.
Wenn der Arbeitgeber es also versäumt, seiner sogenannten Hinweisobliegenheit nachzukommen, verfällt der Urlaub nicht. Das gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer in dem Jahr, in dem er erkrankte, zuvor auch gearbeitet hat – sonst hat der Arbeitgeber dazu keine Chance. Erkrankt der Arbeitnehmer also direkt zu Beginn des Jahres, verfällt der Anspruch für das entsprechende Jahr nach 15 Monaten. Die Frist gilt dann auch für die Folgejahre, in denen der Arbeitnehmer durchgehend krank war. Die Verfallsfrist von 15 Monaten gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr.