Semester- oder Sommerferien sind für viele Schüler und Studenten die ideale Gelegenheit, um sich das Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Einige von ihnen dürften sich wundern, warum dabei Steuern einbehalten werden, obwohl sie nicht mehr als 10 908 Euro verdienen – die Grenze, ab der in Deutschland 2023 überhaupt erst Steuern entrichtet werden müssen.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern weist darauf hin, dass sich Schüler und Studenten dieses Geld in der Regel komplett zurückholen können. Dafür müssten sie im Folgejahr oder spätestens nach vier Jahren eine Steuererklärung einreichen. Selbst wenn man über die 10 908 Euro Grundfreibetrag kommt, können die gezahlten Steuern noch komplett zurückfließen. Denn der Werbungskostenpauschbetrag von 1230 Euro und die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro verringern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich. Somit wird erst ein Jahreseinkommen von mehr als 12 174 Euro versteuert.
Schüler und Studenten können ihren Verdienst unter Umständen auch sozialversicherungsfrei einstreichen. Dafür dürfen sie aber höchstens 70 Tage oder maximal drei Monate lang befristet jobben. Bei einem Minijob, der pro Monat nicht mehr als 520 Euro einbringt, werden von vornherein weder Steuern noch Sozialabgaben einbehalten. Nur weil ihr Kind sich etwas dazuverdient, müssen Eltern übrigens keine Kürzungen des Kindergelds befürchten, heißt es von der Lohnsteuerhilfe Bayern – ganz egal, wie groß der Verdienst ist.