VERSICHERUNG

Nicht deliktfähig bei Demenz

von Redaktion

Eine Demenz-Erkrankung kann auch Auswirkungen auf die Privathaftpflichtversicherung des Betroffenen haben. Angehörige sollten deshalb die Versicherungsunterlagen genau auf mögliche Lücken prüfen. Der Grund: „Ein an Demenz Erkrankter ist in der Regel deliktunfähig“, sagt Jürgen Buck von der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). „Das heißt, er ist für Schäden, die er verursacht, laut Gesetz nicht haftbar.“ Und damit ist in der Regel auch der Haftpflichtversicherer fein raus. Denn dieser leistet grundsätzlich nur, wenn der Schadensverursacher selbst dazu verpflichtet wäre. Es gibt aber Versicherer, die in ihren Haftpflichtverträgen spezielle Deliktunfähigkeitsklauseln verankert haben, so dass Geschädigte ihr Geld bekommen.

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