Waisenrente zwischen Schule und Ausbildung

Wer als Kind ein oder sogar beide Elternteile verliert, hat bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf eine Waisenrente. Wenn nach der Schule eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilligendienst folgen, besteht der Anspruch sogar fort – höchstens aber bis zum 27. Geburtstag. Auf eine wichtige Regelung

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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