Grundsätzlich fallen Kosten an, auch wenn die Handwerker nur kommen, um das Problem zu begutachten. Wichtig ist, was vorab vereinbart wurde, nämlich ob die Firma das Problem beseitigen soll oder zunächst nur begutachtet. Da das Problem nicht behoben wurde, sollten Sie hier eine Nachfrist setzen und die Firma auffordern, den Mangel zu beheben.
Anfahrtskosten – auch eine Kilometerpauschale – dürfen nur verlangt werden, wenn Sie vor Vertragsschluss darauf hingewiesen wurden. Da die Firma hier für Sie schon langjährig tätig ist, kann es sein, dass dies schon längst geschehen ist. Rüstzeit ist die Zeit, in der ein Fahrzeug mit Werkzeugen etc. beladen wird. Normalerweise ist diese Zeit bereits in der Arbeitszeit mit einberechnet und kann nur dann ausnahmsweise extra verlangt werden, wenn sie auch vorab vereinbart wurde.
Arbeitszeit: Diese darf nicht aufgerundet, sondern muss minutengenau abgerechnet werden. Dies scheint bei 0,8 Stunden der Fall zu sein, auch wenn dies keine 15 Minuten sind.
Da Sie selbst schreiben, dass Sie die Firma seit Jahren beschäftigen, sollten Sie wegen der Kosten mit dieser reden und erst zahlen, wenn der Mangel auch behoben ist.