LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Muss der Durchgang erlaubt werden?
Sind der Eigentümerin, der zwar die Wohnung, aber nicht die Dachterrasse gehört, gewisse Einschränkungen und Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit den Bauarbeiten zuzumuten, oder muss die Eigentümergemeinschaft ihre Weigerung und die damit verbundenen Kosten hinnehmen?
Grundsätzlich gilt nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG, dass jeder Wohnungseigentümer das Betreten seines Sondereigentums dulden muss, sofern dies zur Durchführung von Beschlüssen notwendig ist. Allerdings wird diese weit gefasste Regelung derart eingeschränkt, dass nur solche Maßnahmen zu dulden sind, die f