Telekom-Anbieter abgestraft

von Redaktion

Das Düsseldorfer Unternehmen 1N Telecom darf seine aktuellen Werbebriefe nicht mehr bundesweit an Festnetzkunden und an Kunden der Deutschen Telekom verschicken. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Freitag per einstweiliger Verfügung auf Antrag der Deutschen Telekom entschieden. Nach Angaben der Deutschen Telekom und des Verbraucherzentrale Bundesverbands glaubten bundesweit zahlreiche Telekom-Kunden an ein Tarifwechsel-Schreiben des Bonner Telekommunikationsriesen und unterschrieben. Erst später hätten sie den Anbieterwechsel bemerkt. Bei Widerruf der Zustimmung und Ausstieg aus dem Vertrag habe 1N Telecom eine Schadenersatzpauschale in Höhe von knapp 420 Euro verlangt. Auch dies untersagte das Landgericht.

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