Noch denkt keiner ans Heizen, aber der nächste Winter kommt bestimmt. Und mit ihm eine neue Regelung zur Verteilung der CO2-Steuer. Die wurde zwar bereits mit Beginn des Jahres eingeführt, wird aber erst mit dieser Heizperiode wirksam. Neu daran ist, dass sich jetzt Vermieter an der Klimasteuer beteiligen müssen. Bisher müssten Mieter die Kosten alleine stemmen.
Wie hoch der jeweilige Anteil ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Das Stufenmodell des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz orientiert sich dabei am energetischen Zustand des Mietshauses: Je schlechter gedämmt das Gebäude ist, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter bezahlen muss. Ziel des Gesetzes ist es zum einen, Vermieter zu motivieren, Sanierungsmaßnahmen anzugehen, und zum anderen, Mieter, die in schlecht isolierten Wohnungen leben, zu entlasten.
Wie hoch die Abgabe insgesamt ausfällt, hängt vom Brennstoff (Öl, Gas, etc.), dem Verbrauch und der Wohnfläche ab. Hans P. zum Beispiel hat eine mittelmäßig gedämmte 70-qm-Wohnung gemietet und verbraucht rund 10000 Kilowattstunden Erdgas/Jahr. Damit die liegt die Menge an Kohlendioxid pro Quadratmeter bei 28,70 Kilogramm. Laut dem Stufenmodell (siehe Tabelle) ein Verbrauch im Mittelfeld. Bei Kosten von rund 60 Euro entfallen damit 60 Prozent auf Hans P. (36 Euro) und 40 Prozent (24 Euro) auf seinen Vermieter. Bei einem sehr schlechten gedämmten Reihenhaus (120 qm, 2250 Liter Heizöl) läge die Abgabe bei rund 193 Euro – in diesem Fall müsste der Vermieter 95 Prozent übernommen. Weigert sich ein Vermieter, die CO2-Steuer auszuweisen, kann der Mieter Druck machen und, so der Mieterbund Bayern, die Heizkosten um drei Prozent kürzen. Vorher sollte er aber mit dem Vermieter das Gespräch suchen.