LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wird der Nießbrauch ausbezahlt?
Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für einen freiwilligen Verzicht auf den Nießbrauch sieht das Gesetz nicht vor. Wenn Sie die Räumlichkeiten aber nicht mehr selbst mitnutzen wollen, so können Sie diese im Rahmen des Nießbrauchs auch vermieten und die Mieteinnahmen für sich beanspruchen.
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