Sollte ein solcher „Zuschlag wegen geringem Auftragswert“ vorab vereinbart worden sein, ist das natürlich möglich. Ansonsten gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.
Sollte ein solcher „Zuschlag wegen geringem Auftragswert“ vorab vereinbart worden sein, ist das natürlich möglich. Ansonsten gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.