Wie regeln wir den Erbverzicht?

von Redaktion

Walter E.: „Wir wollen noch dieses Jahr heiraten (82 und 74 Jahre). Wir leben seit neun Jahren zusammen und jeder hat sich bis dahin natürlich selbst Eigentum geschaffen. Meine zukünftige Frau und ich sind uns darin einig, dass mein Besitz an meine Tochter und der meiner Frau an ihre eigenen Kinder geht. Wir wollen somit jeweils auf den Besitz des anderen nach dessen Tod verzichten, sodass der gesetzliche Anspruch ausgeschlossen wird. Ebenso wollen wir jeweils auf den Zugewinn in der Ehe verzichten. Auf die gesetzliche Witwenrente wollen wir aber nicht verzichten. Ist in unserem Fall ein Ehevertrag am sinnvollsten oder ein Testament, in dem dies alles niedergeschrieben ist?“

Da Sie den Zugewinnausgleichsanspruch ausschließen wollen, benötigen Sie einen notariell beurkundeten Ehevertrag. In diesem können Sie auch auf Ihr gegenseitiges gesetzliches Erbrecht verzichten. Dann ändert sich durch die Heirat die gesetzliche Erbfolge nicht. Die Witwenrente verlieren Sie durch diesen Vertrag nicht. Besser wäre es aber, Sie verzichten im Ehevertrag nicht auf das gesetzliche Erbrecht, sondern nur auf das Pflichtteilsrecht. Der Vorteil besteht darin, dass dann durch die Heirat der Pflichtteilsanspruch Ihrer Kinder reduziert wird, Sie also eine größere Verfügungsfreiheit erhalten. Verschlechtert sich etwa das Verhältnis zu einem Kind, kann dies vorteilhaft sein. Um bei dieser Variante zu erreichen, dass das ganze Vermögen an Ihre Kinder geht, errichten Sie ein Testament, in dem Sie dies entsprechend regeln. Bei beiden Varianten ist noch zu überlegen, ob der länger lebende Ehegatte nicht zumindest die gemeinsame Wohnungseinrichtung oder persönliche Gegenstände bekommen soll. Auch dies müsste in einem Testament geregelt werden.

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