Arbeitgeber können die Fahrtkosten für ihre Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen, wenn die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das funktioniert zum Beispiel mit dem Deutschlandticket. Gut zu wissen: Auch für Minijobber gilt diese Regelu
Dieser Artikel (ID: 1911119) ist am 26.08.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35).