49-Euro-Ticket auch im Minijob

von Redaktion

Arbeitgeber können die Fahrtkosten für ihre Beschäftigten steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen, wenn die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das funktioniert zum Beispiel mit dem Deutschlandticket. Gut zu wissen: Auch für Minijobber gilt diese Regelung, ohne dass sie ihre Verdienstgrenze damit strapazieren. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin. Finanzieren Arbeitgeber das 49-Euro-Ticket zusätzlich zum laufenden Lohn, werde dieses bei der Ermittlung des Verdienstes nämlich nicht berücksichtigt. Selbst wer als Minijobber also jeden Monat auf seine maximal möglichen 520 Euro kommt, kann davon profitieren. Der Minijob-Status geht nicht verloren.

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