Das Pflegeheim erweise sich zunehmend als Armutsfalle, beklagte jüngst ein Bündnis aus Sozialverbänden und forderte eine Pflegevollversicherung. Doch wie ist die Lage aktuell? Was kostet ein Heimplatz? Was zahlt die Pflegeversicherung? Was ist, wenn die Rente nicht reicht? Wie viel Vermögen darf ein Heimbewohner behalten? Und ab wann müssen die eigenen Kinder Unterhalt leisten? Hier die wichtigsten Antworten.
Was kostet derzeit ein Platz im Pflegeheim?
Der Umzug ins Pflegeheim bringt auch große finanzielle Belastungen mit sich. Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Je nach Region, Lage und Ausstattung sind Eigenbeteiligungen von 4000 Euro im Monat allerdings längst keine Ausnahme mehr. Laut Krankenkasse AOK müssen Pflegebedürftige, die neu in ein Heim ziehen, im bundesweiten Durchschnitt 2614 Euro zuzahlen. Im vergangenen Jahr waren es noch 2479 Euro.
Aber es gibt doch die Pflegeversicherung?
Pflege kostet immer auch Geld aus der eigenen Tasche. Anders als bei der Krankenversicherung, die im Normalfall für alle notwendigen Kosten zur ärztlichen Versorgung aufkommt, übernimmt eine Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Er reicht derzeit von 125 Euro in Pflegegrad 1 bis zu 2005 Euro in Pflegegrad 5. Die Versicherten müssen zuzahlen für Pflege und Betreuung, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie gegebenenfalls für eine Ausbildungsumlage und Zusatzleistungen.
Warum sind die Kosten so gestiegen?
Gründe sind vor allem die gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten sowie die höheren Löhne der Pflegekräfte. Seit September 2022 werden sie nach Tarif bezahlt.
Was passiert, wenn die Rente der Pflegeheimbewohner nicht mehr reicht?
Wegen der stark steigenden Eigenanteile rutschen immer mehr Pflegeheimbewohner in die Sozialhilfe. Die Bundesregierung hat deshalb einen Entlastungszuschlag für Heimbewohner beschlossen, der mit der Pflegedauer steigt: Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um fünf Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Vor Umsetzung der Reform am 1. Januar 2022 hatte die Quote der Sozialhilfeempfänger mit 36,8 Prozent ihren höchsten Wert seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 erreicht. Dieser Wert konnte im vergangenen Jahr durch die Leistungszuschläge auf rund 30,5 Prozent reduziert werden. Aber bereits in diesem Jahr wird die „Sozialhilfequote“ trotz einer überdurchschnittlichen Rentensteigerung wieder auf 32,5 Prozent steigen, heißt es in einer Studie.
Was ist, wenn Pflegeheimbewohner noch über Einkommen und Vermögen verfügen?
Voraussetzung für die Sozialhilfe ist finanzielle Bedürftigkeit. Bevor der Staat hilft, muss das eigene Einkommen und Vermögen eingesetzt werden – also auch Renten und Pensionen, Unterhaltszahlungen von Verwandten, Miet- und Pachteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Nießbrauchrechte, Gemälde und Schmuck.
Bei der Berechnung der Bedürftigkeit werden sowohl das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person als auch das Einkommen des Ehegatten beziehungsweise des Lebenspartners herangezogen, wie die Verbraucherzentralen betonen. Seit Januar dürfen Alleinstehende ein Schonvermögen von 10 000 Euro behalten, Eheleuten stehen 20 000 Euro zu. Die Verbraucherzentralen raten deshalb, auf keinen Fall erst dann zum Sozialamt zu gehen, wenn das gesamte eigene Geld aufgebraucht ist.
Sollten beide Ehepartner bereits im Heim leben, müssen sie ihr ganzes Einkommen – bis auf das Schonvermögen – für die Heimkosten verwenden. Lebt dagegen nur ein Ehepartner im Heim und wohnt der andere in der früheren gemeinsamen Wohnung, muss dem Ehepartner, der daheim geblieben ist, soviel Geld übrig bleiben, dass er seine Kosten weiterhin davon bestreiten kann.
Sind Haus und Grundstück geschützt?
In einigen Fällen ist das eigene Haus geschützt. Voraussetzungen dafür sind unter anderem, dass ein Angehöriger – etwa ein Kind – das Haus bewohnt, dass der Angehörige das Haus auch nach dem Tod des Heimbewohners weiter bewohnen möchte und dass die Größe des Hauses und des Grundstücks angemessen sind.
Müssen sich die Kinder an den Pflegekosten beteiligen?
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen sich die Kinder im Rahmen des Elternunterhalts beteiligen. Allerdings sind seit 2020 nur Söhne und Töchter mit Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro brutto finanziell in der Verantwortung. Dabei wird das Einkommen des jeweiligen Ehepartners nicht mit angerechnet. Gibt es mehrere Kinder, muss lediglich der gut verdienende Nachwuchs zahlen, der über die 100 000-Euro-Grenze kommt. Den Anteil der Geschwister muss er nicht mit übernehmen.