Künstliche Beatmung: Wer das hört, denkt womöglich an wochenlanges Koma, an einen Schlauch in der Luftröhre, angeschlossen an ein Beatmungsgerät. Und hat vielleicht den Impuls: Das möchte ich auf gar keinen Fall. Wer eine künstliche Beatmung in der Patientenverfügung für den Ernstfall ausschließen w
Dieser Artikel (ID: 1912685) ist am 29.08.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).