Angaben zur Beatmung

von Redaktion

Künstliche Beatmung: Wer das hört, denkt womöglich an wochenlanges Koma, an einen Schlauch in der Luftröhre, angeschlossen an ein Beatmungsgerät. Und hat vielleicht den Impuls: Das möchte ich auf gar keinen Fall. Wer eine künstliche Beatmung in der Patientenverfügung für den Ernstfall ausschließen will, sollte jedoch im Blick haben, dass es auch die nicht-invasive Beatmung gibt. Darauf macht der Verband pneumologischer Kliniken (VPK) aufmerksam. Die Lungenärzte raten daher dazu, die eignen Wünsche in der Patientenverfügung konkret zu formulieren. So ist es möglich, eine invasive Beatmung auszuschließen, die schonendere nicht-invasive aber zuzulassen. Wer sich unsicher ist, kann im Gespräch mit dem Hausarzt Klarheit bekommen. dpa

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