Ob vor zwei Jahren im Ahrtal oder aktuell in Bad Bayersoien im Oberland: Hochwasser, Sturm und Hagel können mit einem Schlag die Lebensträume vieler Menschen zerstören. Ihr Leid lässt sich nicht in Geld beziffern – zerstörtes Eigentum kann aber immerhin ersetzt werden, vorausgesetzt, man ist versichert.
Grundsätzlich gilt dabei: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) können etwas für die Wohngebäudeversicherung sein. Schäden am Hausrat (PC, TV, Möbel, Küchengeräte etc.) werden ein Fall für die Hausratversicherung. Aber der Teufel steckt oft im Detail.
Sturmschäden
Hier greifen laut der Verbraucherzentrale Bayern beispielsweise Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings gilt: Stürmisch wird es für die Versicherer erst ab Windstärke 8 (das entspricht 62 km/h). Den Nachweis muss der Versicherte erbringen, zum Beispiel mithilfe der Windmessungen der Wetterämter. Liegen die für den Schadensort nicht vor, kann das Schadensbild weiterhelfen, wenn etwa in der Umgebung auch andere Gebäude oder Sachen durch den Sturm beschädigt wurden, so Julia Böhne vom Bund der Versicherten. Ihr Tipp: Ist die Sturmstärke strittig, kann man dies beim Deutschen Wetterdienst (Hotline 0180-2913913) erfragen oder nachträglich feststellen lassen.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus (abgedeckte Dächer, Schäden durch umgefallene Bäume) und sie greift auch bei Folgeschäden, wenn es etwa durch das beschädigte Dach hereinregnet und Wände und Fußböden beschädigt wurden.
Autos
Schleudert der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto, ist die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht (abzüglich der Selbstbeteiligung). Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, geht leer aus. Gleiches gilt, wenn durch den Sturm ein Baum auf ein Auto kracht. Wenn der Baum allerdings auf die Straße stürzt und das Auto auffährt, weil der Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen kann, haftet nur die Vollkaskoversicherung.
In der Kaskoversicherung ist übrigens auch das Risiko Überschwemmung mitversichert. Aber wer sein Auto in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nach einer Warnung nicht sofort wegfährt, handelt möglicherweise fahrlässig und bekommt seinen Schaden nur anteilig ersetzt.
Blitzschlag
Werden während eines Gewitters Elektrogeräte durch Blitzschlag beschädigt, zahlen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Julia Böhne vom Bund der Versicherten empfiehlt Verbrauchern aber, unbedingt darauf zu achten, dass die Versicherung nicht nur dann zahlt, wenn der Blitz in den versicherten Ort einschlägt, sondern zum Beispiel auch dann, wenn er außerhalb eine Freileitung trifft, die eine Überspannung des Stromnetzes zur Folge hat und so zu Schäden an Elektrogeräten führt.
Hagel
Zerschlagen faustgroße Hagel-Brocken Dach, Fenster oder Rollläden, dann zahlt der Gebäudeversicherer. Treffen die Brocken ein Auto, haftet die Teilkaskoversicherung.
Hochwasser
Bei Hochwasser, Starkregen und ihren Folgen greifen deder Hausrat- noch Wohngebäudeversicherung. Das heißt: Läuft der Keller voll und das Wasser zerstört dort gelagerten Hausrat, bekommt man in der Regel nichts.
Ansonsten hilft nur eine Elementarschadenversicherung, die man auch als Zusatzversicherung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen kann. Allerdings gibt es bei diesen Policen oft Beschränkungen. Oft ist ein Selbstbehalt von zehn Prozent des Schadens vereinbart. Außerdem zahlen Versicherungen meist nicht bei Schäden, die aus einem Rückstau in der Kanalisation resultieren, wenn man keine funktionsfähige Rückstauklappe eingebaut hat.
Kosten
Wie teuer eine Elementarschadenversicherung ist, hängt davon ab, wo bzw. in welcher der vier ZÜRS-Zonen sich das Gebäude befindet, ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Steht ein Haus in ZÜRS-Zone 1, heißt dies, dass es nach aktueller Datenlage nicht vom Hochwasser größerer Gewässer betroffen ist, steht es in Zone 4, liegt die statistische Wahrscheinlichkeit für ein Hochwasser bei einmal in zehn Jahren. Das betrifft in Deutschland derzeit aber nur 0,4 Prozent der Gebäude, in Zone 1 liegen 92,4 Prozent der insgesamt 22,2 Millionen erfassten Standorte. Hier werden für Elementarschutz zusätzlich 100 Euro im Jahr fällig. Außerdem wird im ZÜRS-System angezeigt, ob ein Gebäude weniger als 100 Meter von einem Bach entfernt liegt. In welcher Zone das eigene Haus liegt, lässt sich beim Wohngebäudeversicherer oder der Gemeinde erfragen.
Übrigens: Experten empfehlen auch Mietern, sich gegen Starkregen und Überschwemmungen abzusichern, wenn sie zum Beispiel wertvolle Gegenstände im Keller oder Erdgeschoss aufbewahren. Aber Achtung: Die Sachen müssen im Keller mindestens 12 Zentimeter über dem Boden aufbewahrt werden. Für Schäden am Wohngebäude ist der Vermieter zuständig.
Dokumentieren
Schäden sollten dokumentiert und umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Mieter sollten sofort den Eigentümer informieren. Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird, das heißt: Fenster oder das Dach müssen provisorisch abgedichtet werden und lose Gegenstände (Äste, Ziegel) weggeräumt. Für die Schadenregulierung von weggeschwemmten oder zerstörten Gegenständen können Kaufbelege hilfreich sein.