Ihre Frage zeigt, wie lästig ein Vorkaufsrecht werden kann. Dabei gibt es verschiedene Arten von Vorkaufsrechten: Manche erlöschen mit dem Tod des Berechtigten und sind nicht vererbbar, andere hingegen schon, im Einzelfall hängt dies davon ab, was vereinbart wurde. Dann gibt es auch noch Vorkaufsrechte zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks, die also quasi ewig sind. Um eine Prüfung der Besonderheiten Ihres Falles durch einen Fachmann kommen Sie also leider nicht herum.