Der Schutz vor finanziellem Ruin

von Redaktion

VON CORINNA MAIER

Schon eine kleine Unachtsamkeit im Alltag kann teuer werden. Wenn man etwa als Fußgänger in ein Fahrrad läuft, der Radler zu Sturz kommt und sich schwer verletzt. Mit Klinikkosten und Schmerzensgeld kommen da leicht 200 000 Euro zusammen, rechnete die Stiftung Warentest vor. Noch teurer kann es werden, wenn das Pedelec beim Laden im Fahrradkeller in Brand gerät und die Flammen auf das Haus übergreifen.

Vor den finanziellen Folgen von Unglück dieser Art schützt eine private Haftpflichtversicherung. Die springt ein, wenn jemand aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn anderen einen Schaden zufügt. Denn laut Gesetz haftet der Verursacher für solche Schäden, und zwar in unbegrenzter Höhe. Deshalb halten sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Stiftung Warentest die private Haftpflichtversicherung für absolut unverzichtbar.

Für den aktuellen Policen-Vergleich im September-Heft von „Finanztest“ nennen die Tester die Voraussetzungen, die ein Tarif bieten muss, um mit „gut“ oder „sehr gut“ bewertet zu werden.

. Die Versicherungssumme muss mindestens zehn Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen und Schutz vor allen wesentlichen Risiken bieten.

. Neu in den Kanon dieser Risiken haben die Tester vier Bereiche aufgenommen, und zwar: den Schutz bei ehrenamtlichem Engagement; den Ersatz von Schäden in angemieteten Ferienwohnungen weltweit; den Regress von Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen etwa verlangen nach fremdverschuldeten Unfällen Ersatz vom Verantwortlichen – ist das eine Person, die im selben Haushalt lebt, zahlen manche Anbieter nicht). Als vierten Punkt wird nun auch die Deckung von Forderungsausfällen von guten Policen verlangt. Die Versicherung springt also ein, wenn der Versicherte selbst einen Schaden erleidet, der Verursacher aber nicht versichert ist. Dann zahlt die eigene Haftpflichtversicherung so, als ob der Schädiger eine abgeschlossen hätte.

Auch mit den erweiterten, noch strengeren Kriterien stellt „Finanztest“ der Branche in Sachen Privathaftpflicht ein glänzendes Zeugnis aus. Von den geprüften Tarifen waren 139 „sehr gut“, 101 „gut“, 103 „befriedigend“ und 71 „ausreichend“. Die Tester weisen darauf hin, dass unter den topbewerteten Angeboten die Unterschiede nur minimal sind.

Versicherungssumme

Die Stiftung Warentest hält eine Versicherungssumme von zehn Millionen Euro für ausreichend. Etliche Policen gehen über 60 oder sogar 100 Millionen Euro. Doch nach Erfahrung der Tester sind so hohe Schäden hierzulande extrem selten: „Mit einer so geringen Wahrscheinlichkeit muss niemand rechnen.“

Selbstbehalt

Wie bei anderen Versicherungen auch kann man in der Privathaftpflicht an den Beiträgen sparen, indem man einen Selbstbehalt vereinbart. Bagatellschäden wie eine zerbrochene Brille können die meisten ja notfalls selbst bezahlen.

Aber: Der Selbstbehalt lohnt sich bei den meisten privaten Haftpflichtpolicen kaum. Die Preisunterschiede sind nur gering, bei der WGV Plus kostet die Versicherung mit Selbstbehalt zum Beispiel 71 Euro gegenüber 86 Euro ohne.

Schäden

Wer einen Schaden meldet, läuft Gefahr, dass die Versicherung in diesem Fall zwar zahlt, aber dem Kunden danach kündigt. Das ist zulässig. Für den Kunden kann es dann schwierig werden, eine neue Haftpflicht abzuschließen, Versicherer fragen oft vor Vertragsabschluss nach gemeldeten Schäden in den vergangenen Jahren. Die Stiftung Warentest rät daher, die Police in solchen Fällen selbst zu kündigen. Also: Den Versicherer bitten, seine Kündigung zurückzunehmen, um die Suche nach einem neuen Vertrag zu erleichtern.

Wechsel

Wer schon seit vielen Jahren eine private Haftpflichtversicherung hat, sollte sich die Police noch einmal genauer ansehen. Oft ist der Versicherungsschutz in alten Verträgen schlechter und der Preis oft sogar höher. Als günstigen „sehr guten“ Tarif nennen die Tester Silber von Alteos (49 Euro im Jahr). Unter den leistungsstärksten (Bestnote 0,6) wird der SDK Neva Plus zu 81 Euro im Jahr genannt.

Bei einer neuen Police muss man überlegen, welche Bestandteile einem wichtig sind, etwa, ob die Schäden aus dem Schlüsselverlust im Mietshaus mitversichert sein sollen oder ob der Versicherer auch zahlt, wenn ein Kind unter sieben Jahren, das qua Gesetz deliktunfähig ist, Schäden verursacht hat.

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