VERBRAUCHER

Rückruf: Listerien im Camembert Bis wann ist es ein Bagatellschaden?

von Redaktion

Die französische Firma Isigny Sainte Mère hat den Camembert Isigny Calvados zurückgerufen. Es bestehe der Verdacht auf eine Verunreinigung mit Listerien, hieß es. Eine Infektion mit den Bakterien führe zu Fieber und Kopfschmerzen – gerade bei Kindern, immungeschwächten Personen und älteren Menschen könnten die Symptome verstärkt auftreten.

Geringe Schäden nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall: Da reicht meist der Kostenvoranschlag einer Werkstatt, um den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Die muss auch für die Anwaltskosten aufkommen. Zudem müssen die Kosten für ein privat beauftragtes Sachverständigen-Gutachten übernommen werden. Das gilt aber nur, wenn ein Schaden die sogenannte Bagatellgrenze überschreitet.

Diese Grenze sah das Amtsgericht (AG) Braunschweig in einem Urteil (Az.: 120 C 1071/21) bei 700 Euro, berichtet der Deutsche Anwaltverein (DAV), betont aber: Diese Summe kann nur eine Orientierung bieten. Denn in Urteilen anderer Gerichte habe die Grenze auch bei 900 oder sogar 1000 Euro gelegen.

In der Tat sei es oft schwierig abzuschätzen, ob eine Bagatelle vorliegt oder nicht, so die Arbeitsgemeinschaft – auch und gerade für die Betroffenen. Eine Faustregel könne lauten: Bei Kratzern lieber erst zur Fachwerkstatt fahren.

In dem vor dem AG Braunschweig verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der nach einem Verkehrsunfall einen Schaden von 1090 Euro und eine Wertminderung von 200 Euro von der gegnerischen Versicherung erstattet haben wollte.  dpa

Artikel 4 von 5