LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer beerbt den Sohn?

von Redaktion

Ihre Frage zeigt zunächst, wie wichtig es ist, dass Lebensgefährten einander in einem Testament bedenken, denn ansonsten erbt der Lebensgefährte von Gesetzes wegen nicht das Geringste, nicht einmal ein Erinnerungsstück. Da es kein Testament des verstorbenen Lebensgefährten gibt, kann Ihre Schwester von dessen Mutter also nur erben, wenn sie in deren Testament bedacht wurde. Und hier sieht man einmal wieder, wie wichtig es ist, dass Testamente sorgfältig formuliert werden: Wenn Ihre Schwester tatsächlich als Nacherbin eingesetzt ist, dann erbt sie, sollte sie aber nur als Ersatzerbin für den Sohn eingesetzt sein, so erbt nicht sie, sondern die gesetzlichen Erben des Sohnes, also unter Umständen weit entfernte Verwandte. Der genaue Wortlaut des Textes muss also von einem Fachmann überprüft werden.

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