Nach der Schule ist vor der Ausbildung: Schüler, die zum Zeitpunkt des Schulabschlusses 18 Jahre oder älter sind, bekommen Kindergeld nach Ablauf des Schuljahres nur auf Antrag weiter – längstens aber bis zum 25. Geburtstag. Das kann etwa sein, weil sich Studium, Freiwilligendienst, Praktikum oder A
Dieser Artikel (ID: 1916618) ist am 05.09.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).