Es klingt kundenfreundlich und großzügig, wenn Händler eine Reparatur aus Kulanz anbieten. Doch tatsächlich gilt dabei Vorsicht, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Repariert ein Händler ein Produkt aus Kulanz, bedeutet das, dass er den Mangel nicht anerkennt. Dadurch haben Verbraucher keinen Anspruch mehr auf Reklamation, wenn sich der gleiche Fehler innerhalb der folgenden zwei Jahre erneut zeigt. Nur wenn der Mangel anerkannt wird, beginnt die rechtlich verankerte zweijährige Gewährleistungsfrist für einen behobenen Defekt erneut. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei einem Defekt oder Schaden im Reklamationsschreiben an den Händler deutlich zu machen, dass eine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gefordert wird. dpa