Die Ausstellung einer Bescheinigung auf Verlangen regelt § 45a Einkommensteuergesetz (EStG). Grundsätzlich kann jeder Gläubiger (Kunde) gegenüber seiner Bank bei Vorliegen der Voraussetzungen die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 45a EStG beanspruchen.
Wenn die Bank die Bescheinigung nicht ausstellt, verbleibt nur der Weg über die Gerichte, um den möglichen Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung im Klagewege geltend zu machen. Ob ein Anspruch im Einzelfall besteht, muss immer konkret geprüft werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Gerichte im Regelfall für eine Entscheidungsfindung eine lange Zeit benötigen.
Weiter besteht die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorstellig zu werden und den Sachverhalt zur Kenntnis zu geben. Die BaFin hat nach eigener Darstellung bereits Kreditinstitute angemahnt, die Bescheinigungen für ein Kalenderjahr bis zum 30. Juni eines Folgejahres auszustellen.