Werden die Arbeitszeiten von Beschäftigten mit Kindern festgelegt, müssen Arbeitgeber nach Möglichkeit auch Rücksicht auf die Kinderbetreuung nehmen. Sie müssen andere Beschäftigte mit Kindern allerdings nicht für die ungünstigsten Schichten einteilen, um den Arbeitszeitwünschen einer Alleinerziehen
Dieser Artikel (ID: 1919754) ist am 11.09.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).