VERBRAUCHER

Supermarkt warnt vor Preiserhöhungen Essen auf Rädern nicht absetzbar

von Redaktion

Die französische Supermarktkette Carrefour will ab dem heutigen Montag mit Aufklebern vor versteckten Preiserhöhungen warnen. „Shrinkflation, das Gewicht dieses Produktes hat sich verringert, und der Preis unseres Lieferanten ist gestiegen“, heißt es auf den Aufklebern, die Carrefour unter anderem auf Packungen mit Kaffee, Chips, Mayonnaise und Eistee anbringen will, wie das Unternehmen mitteilte. Die versteckten Preiserhöhungen lägen zwischen acht und 40 Prozent.

Wenn die Selbstversorgung nicht mehr möglich ist, nutzen einige Senioren den Service „Essen auf Rädern“. Die Kosten dafür von der Steuer abzusetzen, ist jedoch nicht möglich, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Jüngst lehnte das Finanzgericht Münster einen Fall (Az.: 1 K 759/21 E) ab, bei dem ein Rentnerehepaar erwirken wollte, die Kosten für ihre Essenslieferungen als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Verpflegungskosten im Allgemeinen seien nicht als außergewöhnliche Belastungen zu betrachten, hieß es als Begründung.

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