LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Nießbrauch: Was muss ich bezahlen?

von Redaktion

Wer bei einer Übergabe gegen Nießbrauch welche Kosten zu tragen hat, regelt der Notarvertrag. Meist ist es dort so formuliert, dass sich durch die Übergabe nichts ändert, die ältere Generation also weiterhin alle Kosten trägt, insbesondere die von Ihnen genannten Positionen. Aber selbstverständlich können die Beteiligten im Vertrag all dies auch anders regeln. Und zwei Dinge sind noch wichtig: Wenn Ihre Tochter freiwillig Zahlungen übernimmt, dann ist dies selbstverständlich möglich, zudem wäre auch ein Nachtrag zum Notarvertrag möglich, in dem die Kostentragung abweichend geregelt wird, allerdings natürlich auch nur, wenn Ihre Tochter hiermit einverstanden ist. Wie stets gilt: „Wer überträgt, schafft an!“ Ihre Frage zeigt also, wie wichtig es ist, im Vorfeld alle Einzelheiten zu regeln, weil spätere Änderungen nur einvernehmlich möglich sind.

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