Einzimmerwohnung darf untervermietet werden

Hat eine Wohnung mehrere Zimmer, haben deren Mieter nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Anspruch darauf, diese teilweise unterzuvermieten, etwa wenn sie für eine bestimmte Zeit im Ausland arbeiten. Ein aktuelles Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 109/22) zeigt nun: Auch Mieter einer Einzimmer

Montag, 10. November 2025

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